Aus dem alten Stallgebäude sollen Ferienappartments werden, die ehemaligen Scheune wird als Unterstellplatz für ein Wohnmobil vermietet und das Bauernhaus soll in Wohnungen umgebaut werden - was ist bei solchen Umnutzungen landwirtschaftlicher Gebäude zu beachten? Zu dieser Frage veranstaltete die VR-Bank Landsberg-Ammersee jüngst ein gut besuchtes "Bauernfrühstück" mit zwei fachkundigen Referenten.
Mit über 150 Teilnehmern war der Leonhardi-Saal in Kaufering bis auf den letzten Platz gefüllt. Kein Wunder, denn die Verbundenheit der VR-Bank mit der Landwirtschaft hat Tradition. Vorstandsvorsitzender Stefan Jörg erinnerte daran, dass die ersten Darlehenskassenvereine - aus denen die Raiffeisenbanken hervorgingen - von Bauern gegründet wurden. Jörg unterstrich das Prinzip, das für sein Haus damals wie heute gilt: "Aus der Region, in der Region, für die Region."
Die VR-Bank weiß aus erster Hand, dass die Umnutzung vorhandener Gebäude für viele Bauern ein Thema ist, verbunden mit Fragen nach zusätzlichen Erwerbsquellen. Ob diese noch in den Bereich Landwirtschaft fallen oder nicht, ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um baurechtliche Entscheidungen geht.
Zu diesem Thema hatte die VR-Bank Landwirtschaftsdirektorin Marie-Luise Weigert von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) als Referentin eingeladen. Die Stellungnahmen der LfL sind für die Landratsämter eine wichtige Entscheidungsgrundlage, wenn es um die Genehmigung landwirtschaftlicher Nutzungsänderungen beziehungsweise Bauvorhaben geht.
Weigert erläuterte, dass Gebäudenutzung für landwirtschafts- und haushaltsnahe Dienstleistungen, Betriebshilfe und Maschinenringe aus baurechtlicher Sicht unproblematisch sind. Wenn jemand jedoch auf seinem Betrieb einen Pensionspferdestall oder eine Reitschule einrichtet, fällt dies nicht mehr unter den Begriff Landwirtschaft, so dass die Privilegierung von Baumaßnahmen im Außenbereich entfällt. Grundsätzlich kommt es auch darauf an, dass zusätzliche Erwerbszweige mit der erforderlichen Sachkunde und Ernsthaftigkeit betrieben werden und zur Existenzsicherung des Betreibers beitragen - hier liegt Weigert zufolge auch die Abgrenzung zum Hobby.
Immer häufiger haben es die Behörden mit Neu- und Quereinsteigern zu tun, die landwirtschaftliche Betätigungen nur vorschieben, um im Außenbereich bauen zu dürfen. Wie man hier einen Riegel vorschieben könne, war eine wiederholt aus dem Auditorium gestellte Frage. Weigert erklärte, aus dem Betriebskonzept müsse erkennbar sein, dass es auf Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit angelegt sei. Bei Antragstellern aus nicht-landwirtschaftlichen Berufen werde die Ernsthaftigkeit des Konzepts besonders sorgfältig geprüft. "Mehr kann man nicht tun."
Da Nutzungsänderungen oder neue Betriebszweige auch das Finanzamt interessieren, kam als zweiter Referent Sven Keller zu Wort, Steuerberater beim Beratungsdienst des Bayerischen Bauernverbands (BBV). Seine Botschaft: Die steuerlichen Risiken sind erheblich und individuelle Beratungen deshalb unbedingt zu empfehlen.