Oliver Kuhn gelang es, sein ernstes Vortragsthema verständlich und durchaus auch unterhaltsam zu vermitteln und vielleicht einige Vorbehalte und Ängste abzubauen. Klar ist: Kaum jemand beschäftigt sich gern mit der Möglichkeit, durch Unfall, Krankheit oder Demenz handlungsunfähig zu werden und seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln zu können.
Wenn man aber – wie die meisten Menschen – für diese Situation keine Vorsorge trifft, muss im Fall des Falles ein amtlicher Betreuer eingesetzt werden. Das kann ein naher Angehöriger sein, doch einen Automatismus, dass Ehepartner oder erwachsene Kinder „sich kümmern“, gibt es nicht, machte Kuhn klar. Ohne gerichtliche Bestellung oder eben eine Vollmacht hat niemand das Recht, für einen handlungsunfähigen Menschen Geldgeschäfte zu erledigen, Post zu öffnen oder Entscheidungen hinsichtlich medizinischer Behandlung zu treffen.
Wichtig war dem Referenten auch, mit Vorbehalten und Vorurteilen aufzuräumen. Handlungsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig, dass man auch geschäftsunfähig wird. Und der immer noch vielzitierte Begriff der Entmündigung wurde bereits vor über 30 Jahren aus dem Gesetz gestrichen.
Wer eine amtliche Betreuung vermeiden möchte, kann dies mit Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht tun. Doch wem gibt man sie? Hier schließt sich der Kreis zum Auftritt des Bauchredners – denn die Entscheidung ist mehr eine Bauch- als eine Kopfsache. Das einzige Kriterium, das dabei eine Rolle spielen sollte, ist Vertrauen, so Kuhn. „Die Vollmacht sollte eine Person bekommen, der man grenzenlos vertraut.“
Formelle Vorschriften, wie eine General- und Vorsorgevollmacht auszusehen hat, gibt es nicht. Praxistauglich ist sie allerdings nur, wenn sie schriftlich vorliegt. Empfehlenswert ist überdies eine notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung. Die Vollmacht gilt ab dem Moment der Ausstellung und ist grenzenlos, erklärte Kuhn. Sie kann aber widerrufen werden, sollte das Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten eines Tages zerrüttet sein.
Stefan Jörg und sein Vorstandskollege Martin Egger ernteten auch nach diesem zweiten VR-KundenForum viel Lob von den Gästen. Zum Austausch war beim anschließenden Büffet reichlich Gelegenheit. Die Planungen für das dritte VR-KundenForum laufen bereits. Es wird im Frühjahr 2024 stattfinden.