Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie
Gerade für ältere Menschen ist die eigene Immobilie ein sehr emotionales Thema. Viele Menschen wollen nicht nur in ihrem Haus wohnen bleiben – ihnen ist es dabei wichtig, tatsächlich Eigentümer zu bleiben und auch künftig alle Entscheidungen selbst treffen zu können. Deshalb kommen Angebote wie „Teilverkauf“, „Nießbrauch“ oder „Leibrente mit Wohnrecht“, wie sie derzeit vielfach auf dem Markt angeboten werden, für sie nicht infrage.
Die Idee hinter der VR-ImmoRente: An den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts.
Die Immobilie wird nicht an Dritte verkauft – weder ganz noch teilweise. Vielmehr erhalten Sie von der VR-Bank Landsberg-Ammersee eG einen regulären Kredit, der in der Regel bei einer Summe von maximal 60 % des sogenannten Beleihungswertes liegt. Damit ist sichergestellt, dass auch bei einem eventuellen Verkauf der Immobilie im Erbfall genügend Mittel für eine Rückzahlung vorhanden sind.
Sie bleiben flexibel
Sollte während der Laufzeit des Kredits ein Umzug in eine Pflegeinrichtung anstehen, bleibt die VR-ImmoRente flexibel. Werden das Haus oder die Wohnung zu diesem Zeitpunkt dann doch verkauft, lässt sich der Kredit einfach und ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen. Wird die Immobilie vermietet, können die Zinsen – und auf Wunsch dann auch ein Teil der Tilgung – aus der erzielten Miete bezahlt werden.
Sie sparen Steuern
Im Erbfall mindert die VR-ImmoRente die Erbschaftsteuerlast, da noch bestehende Verbindlichkeiten des Darlehens vom Immobilienwert - und damit auch von der Erbschaftssumme - abgezogen werden. Hat die Immobilie beispielsweise einen Verkehrswert von einer Million Euro, bleiben für einen einzelnen Erben abzüglich des Erbschaftssteuerfreibetrags von 400.000 Euro noch 600.000 Euro, für die Erbschaftsteuer anfallen. Durch die VR-ImmoRente reduziert sich dieser Betrag um den noch offenen Kreditbetrag, die zu zahlende Steuer sinkt.