VR-ImmoRente

... weil es IHR Zuhause bleibt.

Sie benötigen mehr Liquidität im Alter und möchten dennoch selbst Eigentümer Ihrer Immobilie bleiben? Mit der flexiblen VR-ImmoRente bietet Ihnen die VR-Bank Landsberg-Ammersee eG genau das.

Bei vielen Eigenheimbesitzern ist ein Großteil des Vermögens im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung gebunden. Was aber, wenn Sie liquide Mittel benötigen, um zum Beispiel die Rente aufzustocken, sich Wünsche zu erfüllen, das Haus umzubauen oder eine Pflegekraft zu finanzieren? Genau dafür gibt es die VR-ImmoRente, die neue Finanzierungslösung, die genau auf solche Fälle zugeschnitten ist.

Ihre Vorteile

Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie

Gerade für ältere Menschen ist die eigene Immobilie ein sehr emotionales Thema. Viele Menschen wollen nicht nur in ihrem Haus wohnen bleiben – ihnen ist es dabei wichtig, tatsächlich Eigentümer zu bleiben und auch künftig alle Entscheidungen selbst treffen zu können. Deshalb kommen Angebote wie „Teilverkauf“, „Nießbrauch“ oder „Leibrente mit Wohnrecht“, wie sie derzeit vielfach auf dem Markt angeboten werden, für sie nicht infrage.

Die Idee hinter der VR-ImmoRente: An den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts.

Die Immobilie wird nicht an Dritte verkauft – weder ganz noch teilweise. Vielmehr erhalten Sie von der VR-Bank Landsberg-Ammersee eG einen regulären Kredit, der in der Regel bei einer Summe von maximal 60 % des sogenannten Beleihungswertes liegt. Damit ist sichergestellt, dass auch bei einem eventuellen Verkauf der Immobilie im Erbfall genügend Mittel für eine Rückzahlung vorhanden sind.

Sie bleiben flexibel

Sollte während der Laufzeit des Kredits ein Umzug in eine Pflegeinrichtung anstehen, bleibt die VR-ImmoRente flexibel. Werden das Haus oder die Wohnung zu diesem Zeitpunkt dann doch verkauft, lässt sich der Kredit einfach und ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen. Wird die Immobilie vermietet, können die Zinsen – und auf Wunsch dann auch ein Teil der Tilgung – aus der erzielten Miete bezahlt werden.

Sie sparen Steuern

Im Erbfall mindert die VR-ImmoRente die Erbschaftsteuerlast, da noch bestehende Verbindlichkeiten des Darlehens vom Immobilienwert - und damit auch von der Erbschaftssumme - abgezogen werden. Hat die Immobilie beispielsweise einen Verkehrswert von einer Million Euro, bleiben für einen einzelnen Erben abzüglich des Erbschaftssteuerfreibetrags von 400.000 Euro noch 600.000 Euro, für die Erbschaftsteuer anfallen. Durch die VR-ImmoRente reduziert sich dieser Betrag um den noch offenen Kreditbetrag, die zu zahlende Steuer sinkt.

 

Flexibel in der Auszahlung, freie Gestaltung in der Rückführung: Mit der VR-ImmoRente findet jeder Immobilieneigentümer die für ihn passende Lösung - bei einem vertrauten Partner vor Ort.

Häufige Fragen zur VR-ImmoRente

Wie viel Geld bekomme ich als Kredit?

In einem gemeinsamen Gespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und gehen auf Ihre Wünsche ein. Sie erhalten einen Kredit, der in der Regel bei einer Summe von maximal 60 % des sogenannten Beleihungswertes liegt.

Wem gehört meine Immobilie?

Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobile und treffen auch künftig alle Entscheidungen selbst.

Wie wird das Geld ausbezahlt?

Ganz nach Ihren Wünschen: Sie können die Summe als Einmalauszahlung erhalten oder als monatliche Auszahlung.

Ab welchem Alter kann ich die VR-ImmoRente in Anspruch nehmen?

Die VR-ImmoRente ist für alle Besitzer einer schuldenfreien Immobilie geeignet, die Rentenleistungen beziehen. 

Welche Tilgungen sind möglich?

Die Tilgung des Kredits ist flexibel nach Ihren Wünschen möglich. Im gemeinsamen Gespräch finden wir zusammen die für Sie beste Lösung. 

Was bedeutet die VR-ImmoRente für meine Erben?

Sie vereinbaren eine Tilgung des Kredits durch den Erlös aus dem Verkauf Ihrer Immobilie nach Ihrem Tod. Ihre Erben haben die Möglichkeit, eine andere Tilgungsmöglichkeit zu vereinbaren, wenn sie die Immobilie behalten möchten

Im Erbfall mindert die VR-ImmoRente die Erbschaftsteuerlast, da noch bestehende Verbindlichkeiten des Darlehens vom Immobilienwert - und damit auch von der Erbschaftssumme - abgezogen werden. 

Wer ist mein Ansprechpartner?

Ihre Ansprechpartner sind die Baufinanzierungsspezialisten bei Ihrer VR-Bank Landsberg-Ammersee eG.